Juli 2024

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von VISAVI Instruments suisses GmbH

 

 

Allgemeine Bedingungen :

Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projekte unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst unseren Fabrikanten gegenüber eingehen müssen, gehen auf den Abnehmer unserer Ware über und sind von diesem einzuhalten. Bei Weitergabe der Ware durch unseren Abnehmer an einen Dritten ist eine solche Lieferbeschränkung diesem wiederum zu übertragen und bindend.

 

Angeboten :

Unsere Angeboten sind zeitlich befristet, entweder gemäß den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Angeboten selbst. Unsere Angeboten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Angeboten tatsächlich bearbeiten. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen zurückzuerstatten.

 

Preise :

Unsere Preise verstehen sich exkl. gem. den gesetzlichen Bestimmungen der Eidg. Steuerverwaltung. Die Preise gelten ab Liebistorf, ausschliesslich Verpackung und Versicherung. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen Bestätigung der Lieferfirma als angenommen. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Allfällige direkte, indirekte oder nachträgliche Preisvergünstigungen sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (insb. Art. 56 Abs. 3 KVG) an die Patienten bzw. Krankenkassen weiterzugeben. Allfällige oder nachträgliche Vergünstigungen werden mindestens monatlich angezeigt. Mit der Gewährung von Preisvergünstigungen ist keinerlei Pflicht verbunden, künftig Produkte bei uns zu beziehen, und die Gewährung stellt keine Entschädigung für Einkäufe in der Vergangenheit dar.

 

Zahlung :

Alle Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tage rein netto, sofern umseitig nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind nicht standhaft.

 

Eigentumsvorbehalt und Konsignation :

An allen verkauften Artikeln und Leistungen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Alle Waren, welche im Rahmen eines Konsignationslagers geliefert werden, bleiben im Besitz der VISAVI Instruments suisses GmbH. Der Empfänger bzw. Geschäftspartner hat sicherzustellen, dass diese Waren ordnungsgemäss gekennzeichnet und gelagert werden. Jede Beeinträchtigung der Produktqualität muss bei Verdacht unverzüglich der VISAVI Instruments suisses GmbH gemeldet werden.

 

Lieferfrist :

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Fälle von höherer Gewalt und für Streiks. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z. B. Bekanntgabe von Spezifikationen, seinerseits fristgerecht erfüllt. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber uns nicht nach, so wird die Lieferung unterbrochen. Teillieferungen sind zulässig.

 

Erfüllung der Lieferung :

Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus resp. bei Lieferung ab Werk, die Fabrik verlässt. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss vom Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlasst werden. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äußerlich keinerlei Schaden aufweist. Schadenersatzansprüche sind sofort bei dem Versandinstitut geltend zu machen. Express Porto und Nachnahmegebühren werden in allen Fällen verrechnet.

 

Produktrücknahme :

Die Rücknahmemöglichkeit von Produkten erlischt bei unsachgemäßem Umgang mit den Produkten durch den Besteller oder Dritte. Offensichtliche Schäden oder Mängel der Lieferungen müssen unverzüglich und spätestens innert 24 Stunden bei VISAVI Instruments suisses GmbH gemeldet werden. Wird dies nicht eingehalten, gilt die Lieferung und Leistung als einwandfrei und ist von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei fehlerhaften Produkten nimmt die VISAVI Instruments suisses GmbH diese nur nach vorheriger Anmeldung und Abstimmung zurück. Die Meldung hat innerhalb 24 Stunden nach entdeckten des Fehlers zu erfolgen. Irrtümlich bestellte oder nicht passende Produkte werden nur unter folgenden Bedingungen zurückgegeben :

  • Retouren von Produkten werden nur nach vorheriger Rücksprache angenommen.
  • Retouren werden nur zusammen mit der Retouren Mitteilung angenommen.
  • Offene, gebrauchte und/oder beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen und gutgeschrieben.
  • Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen und gutschrieben.
  • Die Produkthaltbarkeit beträgt noch mindestens 6 Monate.
  • Die von einer Rücksendung betroffenen Produkte dürfen das Lager von VISAVI Instruments suisses GmbH nicht länger als 15 Tage verlassen haben. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt das Recht auf eine Gutschrift.
  • Bei der Rücknahme von Produkten erhält der Besteller einen Ersatz oder eine Gutschrift (abzüglich der Rücknahmekosten).

 

Garantie und Haftung :

Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Un- sere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz der man- gelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht er- setzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abge- lehnt. Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsbedingun- gen, heben unsere Gewährleistungspflicht auf.

 

Vigilance und Information in der Lieferkette :

Der Geschäftspartner informiert uns schriftlich über jede Abweichung und Auffälligkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 bzw. 2017/746 zu den von uns gelieferten Produkten und über schwerwiegende Vorkommnisse nach Art. 15 MepV, SR 812.213. Wir halten uns vor, diese dem Hersteller beziehungsweise der Swissmedic weiter zu leiten. Der Geschäftspartner unterstützt den Her- steller in seinen Untersuchungen.

 

Gerichtsstand :

Im Falle eines Rechtsstreits ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, der Gerichtsstand befindet sich am Geschäftssitz von VISAVI Instruments suisses GmbH. Unser Unternehmen wird sich jederzeit bemühen, allfällige Differenzen mit seinen Geschäftspartnern und Kunden gütlich und einvernehmlich zu lösen.

 

 

Die Geschäftsleitung von VISAVI Instruments suisses GmbH